Energiegesetz konsequent umsetzen und weiter zugunsten erneuerbarer Energien und Energieeffizienz revidieren

Die A EE fordert eine konsequente Umsetzung des Energiegesetzes (EnG), z.B. bei der Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf Massnahmen zur Förderung des sparsamen und rationellen Elektrizitätsverbrauchs sowie der Nutzung von einheimischen und erneuerbaren Energien (Art 7b, Abs. 3).

Auch engagiert sich die A EE für eine laufende Anpassung der gesetzlichen Grundlagen an aktuelle Entwicklungen. Schliesslich ist kaum eine Branche so dynamisch wie der Energiesektor. So erzielen heute z.B. Photovoltaikanlagen Wirkungsgrade und damit eine Wirtschaftlichkeit, die vor wenigen Jahren noch als utopisch galten.

Dies hat einerseits Konsequenzen für energie- und klimapolitische Zielvorgaben des Energiegesetzes: Sowohl das Zubauziel von 5400 GWh Strom aus erneuerbaren Energien als auch die Stabilisierung des Endenergieverbrauchs privater Haushalte bis 2030 sind technisch, wirtschaftlich und ökologisch ungenügend und mindestens zu verdoppeln bzw. weiter abzusenken.

Andererseits entspricht das eingesetzte Instrumentarium nicht mehr den heutigen Gegebenheiten: So lässt z.B. die Begrenzung und Kontingentierung der kostendeckenden Einspeisevergütung viele Potenziale der unterschiedlichen erneuerbaren Energieformen ungenutzt.

Die A EE beteiligt sich deshalb aktiv an der Diskussion um Inhalte und Stossrichtung der Revision des Energiegesetzes. Sie entwickelt eigene Vorstellungen für eine Optimierung des Energiegesetzes und ist bereit, diese gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu vertreten.